Der Verwaltungsrat ist ein Fachgremium und besteht aus fünf Mitgliedern. Je zwei davon werden direkt von den beiden Regierungen vorgeschlagen und gewählt. Das fünfte Mitglied wird von den bereits gewählten vier Mitgliedern vorgeschlagen und von beiden Regierungen gemeinsam gewählt.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus folgenden Personen zusammen: